| Die fahrgeometrische Befahrbarkeit von Straßenverkehrs- und von Parkierungsanlagen ist ein elementares Qualitätsmerkmal. Hierbei geht es nicht nur um die formale Einhaltung von Regelabmessungen, sondern um eine verkehrsplanerisch durchdachte Bestimmung der Bewegungsräume der Fahrzeuge und der dabei erforderlichen Sicherheitsabstände. Besondere Sorgfalt erfordern alle nicht in den EAR 05 erfassten Sonderfälle, sei es in Bezug auf die Fahrzeuggröße oder die konkrete Gestaltung des Bauwerks bzw. die Führung einer Fahrbahn. Es muss konstatiert werden, dass ein großer Anteil der gerichtsrelevanten Mängel an Parkierungsanlagen fahrgeometrisch begründet ist - oft auch, weil die Geltungsbedingungen der Regelabmessungen nicht beachtet wurden.
Als anerkanntes Instrument stehen uns als Verkehrsplaner die „Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (FGSV, aktuelle Fassung 2001) zur Verfügung. Die Schleppkurven beschreiben in der Draufsicht auf die Fahrbahn den im Idealfall minimal beanspruchten Verkehrsraum. Diese Schrift ist nicht nur ein Katalog von typischen Schleppkurven bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten, sondern sie enthält auch die Grundlagen für deren Anwendung beim Entwurf von Anlagen des fließenden und des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs. Schleppkurven ermöglichen es, die notwendigen Verkehrsflächen für beliebige Fahrzeuge herzuleiten und auch von den Regelentwürfen abweichende Layouts auf ihre Befahrbarkeit zu überprüfen. So wird auf die vielgestaltigen spezifischen Bedingungen jedes einzelnen Bauwerks eingegangen.
Als Werkzeug zu den FGSV-Schleppkurven nutzen wir neben AutoCAD die Spezialsoftware AutoTURN, an deren ständiger Aktualisierung wir als Beta-Tester mitarbeiten. Sie ermöglicht es dem CAD-geschulten Fachplaner, Schleppkurven für beliebige Radfahrzeuge in CAD-Pläne einzutragen und so jeden Fall individuell darzustellen.
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